Welche Mülltonnen sind ausreichend für das Eigenheim?

Umwelt

Bei der Erfüllung des Traums der eigenen Immobilie sind zahlreiche Formalien zu beachten. Neben der Frage, was ein entsprechender Kaufvertrag enthalten muss, ist auch die ausführliche Erkundigung naheliegend, welche Mülltonnen für das Eigenheim ausreichend sind. Welche Schritte eingeleitet werden müssen, welche Mülltonnen dem Mindestmaß genügen und an welchen Stellen Kosten eingespart werden können, wird in diesem Artikel hinreichend erläutert.

Mülltonnenvarianten, Größen und Möglichkeiten zur Kosteneinsparung

Jeder Grundstückseigentümer unterliegt einem sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 GO. Das bedeutet, dass jeder Eigenheimbesitzer verpflichtet ist, sich um die Abfallentsorgung zu kümmern. Dies schließt die Anmeldung der Müllentsorgung und das Aufstellen der richtigen Mülltonnen in den vorgeschriebenen Größen ein. Es gibt allerdings keine bundesweite Regelung wie groß eine Mülltonne zu sein hat und welche Kosten die Entleerung verursacht. Somit ist es unerlässlich, sich bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde umfassend zu informieren. Die Gebühren richten sich in der Regel nach der Mülltonnengröße, die auch regelmäßig mit einer Mindestgröße von meist 60 Litern vorgeschrieben wird. Für die meisten Haushalte ist eine Mülltonne 120 Liter vollkommen ausreichend.

Hierbei genügen in der Regel 4 verschiedene Versionen: Eine meist schwarze Tonne für Restmüll, eine blaue Tonne für Altpapier, eine gelbe Tonne für Verpackungsmüll sowie eine braune Tonne für Biomüll. Um vollkommen sicherzugehen, welche Mülltonnengröße jemand für sich braucht, ist es sinnvoll, sich bei der Gemeinde die Leerungen pro Jahr und gegebenenfalls unterschiedliche Leerungsintervalle in beispielsweise den Wintermonaten zu erkundigen. Für einige Eigenheimbesitzer kann es zudem eine gewinnbringende Möglichkeit sein, die anfallenden Bioabfälle zu kompostieren und auf dem eigenen Grundstück zu verwerten. Auf Antrag besteht dann die Möglichkeit, von der Verpflichtung zum Besitz, der Anmeldung und der Nutzung einer Biotonne befreit zu werden. Viele Gemeinden fordern ein Restmüllvolumen mit einer festgeschriebenen Mindestmenge. Bei sparsamen und gut mülltrennenden Haushalten kann es hierbei zu Schwierigkeiten kommen, diese Auflage einzuhalten. Deshalb oder allgemein zur Einsparung kann es sinnvoll sein, eine Entsorgungsgemeinschaft zu gründen. Hierbei können sich mehrere benachbarte Haushalte zusammenschließen und eine Mülltonne gemeinschaftlich nutzen.

Oft ist diese Möglichkeit von den Gemeinden an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Dies kann unter anderem eine maximale Anzahl an Haushalten oder eine maximale Personenzahl sein. Bei dieser Möglichkeit sollte im Vorhinein gemeinsam geklärt werden, wie bei einer längeren Abwesenheit verfahren wird. Bei der Benutzung einer eigenen Mülltonne besteht hier die Möglichkeit einer temporären Abmeldung. Diese ist in der Regel kostenpflichtig, kann sich aber schon bei kurzen Abwesenheiten lohnen. Die Nutzung einer eigenen Tonne kann somit unter Umständen auch bei einer geringeren Ausnutzung des Volumens kostengünstiger sein.

Bei der Beantragung der Mülltonnen ist einiges zu beachten. Eine einheitliche Lösung gibt es nicht, da jede Stadt und jede Gemeinde im Zweifel eigene Regelungen haben. Die Nutzung einer schwarzen Tonne für Restmüll, einer blauen Tonne für Altpapier, einer gelben Tonne für Verpackungsmüll und einer braunen Tonne für Biomüll sind in der Regel verpflichtend. Dabei reicht für die meisten Haushalte ein Fassungsvolumen von 120 Liter aus. Es gibt allerdings häufig die Möglichkeit, auf die Biotonne zu verzichten, indem auf dem eigenen Grundstück kompostiert wird. Zudem bietet sich für Haushalte mit geringem Müllvolumen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entsorgungsgemeinschaft an.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)