Vielfältig, praktisch und sicher – wie Schutznetze schützen

Allgemein

Schutznetze werden auch Sicherheitsnetze genannt. Es handelt sich hierbei um Netze, die hinabstürzende Personen auffangen. Solche Netze müssen nach DIN EN 1263 bestätigt werden. Es ist ein horizontal aufgespanntes Schutznetz mit einem in Randmaschen einbezogenem Randseil. Diese Netze werden in erster Linie zum Auffangen von herabstürzenden Personen bei Arbeiten unter Dächern und im Brückenbau verwendet. Auffangnetze kommen vot allem dann zum Einsatz, wenn ein Verhindern des Sturzes nicht zu vermeiden ist. Im Gegensatz zu den Anseilsicherungen bleibt hiermit die Bewegungsfreiheit gänzlich erhalten. Dies ist eine Kollektivsicherung für die Arbeits- und Transportvorgänge in einem abgesicherten Bereich. Herabstürzende Personen werden bei plastischen Verformungen eines solchen Netzes erheblich weicher aufgefangen als bei den Anseileinrichtungen.


Die Schutznetze sind sehr dicht dem zu sichernden Arbeitsplatzes aufzuhängen. Lassen sich aus verschiedenen baulichen Gegebenheiten die Netze nicht unmittelbar unter einem Arbeitsplatz montieren, darf die Absturzhöhe in das Netz 3 Meter nicht überschreiten. Das Material der Netze nach DIN EN 1263-1 ist für stürzende Personen aus der Höhe von maximal 6 Metern ausgelegt.
Eine Absturzhöhe im Randbereich der Netze kann in einem Abstand von zwei Metern die Aufhängepunkte von 3 Metern nicht überschreiten.
Grundsätzlich ist auf die Einhaltung des Freiraumes unter einem Schutznetz zu achten.
Die Netze werden mit speziellen Aufhängeseilen befestigt, welche eine Mindestbruchkraft von 30 kN aufweisen.

Bei einer zweisträngigen Aufhängung reicht die Mindestbruchkraft von 15 kN aus.
Für eine Bemessung eines jeden Aufhängepunktes ist die charakteristische Last von wenigstens 6 kN anzunehmen.

Grundsätzlich sind solche Netze kollektiv einwirkende Auffangeinrichtungen und keine Arbeitsplätze im eigentlichen Sinne, wie beispielsweise Arbeitsplattformnetze und auch nicht zu begehen.

Nur in sorgfältig getesteten Einzelfällen dürfen solche Netze betreten werden. Das kann der Fall bei einer Rettung von Personen und einem Entfernen von gefallenem Material sein unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung.
Neue Sicherheitsnetze dürfen ohne Prüfung ihrer Prüfmasche innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Herstellung verwendet werden. Dann sind jährliche Prüfungen des Energieaufnahmevermögens nach der DIN EN 1263-1 durch geeignete Prüf- und Zertifizierungsstellen oder den Herstellern durchzuführen.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)