Baugutachten und Grundstücksbewertung

Immobilien
Buchempfehlung

Steigende Immobilienpreise kennzeichnen die Folgejahre der Finanzkrise in 2008. Die Zinssätze für Hypotheken sind so niedrig wie nie zuvor. Viele Anleger wollen auch nicht mehr in Fonds oder festverzinsliche Papiere investieren. Daher wird die Immobilie als Geldanlage in Betracht gezogen, die über die Vermietung Rendite erzielen kann. Für Beratung und Hilfestellung beim Verkauf, Kauf oder Bau einer Immobilie können professionelle Dienstleistungen eines Sachverständigen in Anspruch genommen werden. Besonders in Wohngegenden nimmt die Nachfrage für Baugrund* zu. Der Marktwert des Grundstückes muss also geschätzt werden. Doch wie funktioniert das?

Grundstücksbewertung 

Das Grundstück bekommt dann einen Wert, wenn es als Bauland bestimmt wird. Die Grundstücksbewertung in einer Region erfolgt dann durch einen Immobiliensachverständigen, der meist vor Ort tätig ist. (In die speziellen Dienstleistungen eines Sachverständigen und Baugutachter im Raum Hamburg kann zum Beispiel auf der Website von http://www.dr-immobilia.de eingesehen werden). Die Lage, Zuschnitt und Tiefe des Baugrundes haben natürlich Einfluss auf den Grundstückswert. Bei Grundstückspreisen im Stadtgebiet kann man fast immer mit einem Anstieg rechnen. Bauprojekte in der Nähe von Lärmquellen (z.B. Flughäfen oder Autobahnen) können den Preis nach unten treiben. Auch die Lage in Bezug auf die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel oder die Nähe zu Schulen können Einfluss auf den Wert nehmen. Bei einer Vorort-Besichtigung kann auch eine kurze mündlich Einschätzung vom Sachverständigen bezüglich der Chancen am Markt möglich sein. Die oben genannten und weitere Faktoren zieht der Sachverständige oder Baugutachter in seine Kalkulation mit ein, der meistens über betriebswirtschaftliche, juristische und baufachliche Kenntnis verfügt. Das Verfahren der eigentlichen Bewertung selbst, die der Immobilienfachmann vornimmt, unterliegt Rechtsvorschriften. An einem Stichtag wird der Verkehrswert (oder auch Marktwert genannt) bestimmt.

Dieser Vorgang kann auch aus anderen Anlässen notwendig sein, wenn es gerichtliche Auseinandersetzungen bei Scheidung oder Erbsachen gibt. Auch die Bank kann am Wert eines Grundstücks oder eine fertigen Immobilie interessiert sein, sollte es zu einen Beleihung oder Zwangsversteigerung kommen.

Fußnote:
*Grundstücke sind im Grundbuch eingetragen. Jedes Grundstück ist in einem separaten Blatt mit einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis verzeichnet und enthält unter anderem Lage und Größe des Grundstücks. Das zuständige Amt in Deutschland ist das Grundbuchamt.