Luftaufnahmen von Garten und Immobilien
Es kann viele Gründe geben, warum man von seinem Garten und Grundstück eine Luftaufnahme benötigt. Einerseits kann ein Bild aus der Luft bei Planungsarbeiten helfen, andererseits sind Fotos aus der Vogelperspektive auch für den Verkauf von Immobilien hilfreich. Während Luftaufnahmen früher relativ teuer waren, sind die Preise dank neuester technischer Entwicklungen gesunken. Heute werden nämlich Drohnen und Quadrocopter eingesetzt.
Begriffserklärung – was ist eine Drohne, was ein Quadrocopter?
Bei einer Drohne handelt es sich per Definition um ein unbemanntes Flugobjekt. Die Größe einer Drohne ist unterschiedliche. Die kleinsten Modelle werden als Mikrodrohne bezeichnet und sind nur wenige Zentimeter groß. Drohnen werden unter anderem beim Militär für folgende Zwecke eingesetzt:
- Spionagedrohnen: zur Erkundung von Gebieten sowie zu Aufklärungsflügen
- Kampfdrohnen: Zerstörung, Abwerfen von Bomben
- Rettungsdrohnen: werfen unter anderem Hilfsgüter ab
Aber auch im privaten Bereich sowie in Industrie und Landwirtschaft erfreuen sich Drohnen immer größerer Beliebtheit, zum Beispiel
- Als Spielzeug
- Für Luftaufnahmen (zum Beispiel Gartenvermessung)
- Behördliche Vermessungen
- Jagd
- Polizei
- Tierschutz
- Kontrollen (z.B. von Hochspannungsmasten)
Bei einem Quadrocopter handelt es sich um eine Unterform einer Drohne mit einer speziellen Bauart. Bei diesen Modellen sorgen nämlich vier senkrecht nach unten gerichtete Rotoren für den Auftrieb in die Luft. Es lassen sich Luftbilder des eigenen Gartens auch mit einem Quadrocopter erstellen (Quelle: Sir Apfelot)
Welche Vorschriften muss man beachten?
Leider ist es nicht so leicht möglich, das eigene Grundstück mit einer Drohne zu vermessen. Generell ist nämlich der Flugbetrieb in Wohngebieten verboten. Nimmt man eine Drohne in Betrieb, sollte man eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen – und das egal ob man das unbemannte Flugobjekt aus Spaß oder gewerblich nutzt. Wichtig ist zu beachten dass jede Drohne mit einem Gewicht über 250 Gramm gekennzeichnet werden müssen – der Eigentümer muss das Fluggerät mit seinem Namen und Adresse versehen. Fliegt man rein privat und übersteigt das Gewicht der Drohne nicht die 5-Kilogramm Marke, sind keine speziellen Genehmigungen nötig. Außerdem darf man Drohnen nicht in der Nähe eines Flughafens aufsteigen lassen.
Worauf ist beim Vermessen des Gartens zu achten?
Möchte man Luftaufnahmen vom eigenen Garten anfertigen und dafür eine Drohne kaufen, sollte man sich zunächst über die verschiedenen Modelle informieren. Möchte man privat sein eigenes Grundstück mit einer Drohne vermessen, sollte man auf jeden Fall die Nachbarn über das Vorhaben informieren. Generell ist es erlaubt, seinen eigenen Grund und Boden zu filmen. Allerdings sollte vom Gesetz her sichergestellt sein, dass das Grundstück des Nachbarn darauf nicht zu sehen ist. Gerade bei genauen Vermessungen muss allerdings zumindest die Grundstücksgrenze dargestellt werden. Da die Drohne bei Wind nicht exakt zu steuern ist, kann ein Schwenk auf den Nachbargrund sicher nicht von vorne herein ausgeschlossen werden. Ein heikler Fall also. Auf jeden Fall sollte man vermeiden, fremde Personen zu filmen. Im Zweifelsfall sollte man am besten einen Drohnenfotografen beauftragen. Die Profis sind mit den gesetzlichen Bestimmungen bestens vertraut.
Fazit
Egal aus welchem Grund man Haus und Garten aus der Luft fotografieren lassen möchte, wichtig ist, sich dabei an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, macht es Sinn, vor dem Flug die Nachbarn zu informieren.