Eine Heizungsmodernisierung ist gerade in alten Häusern dringend nötig

Energie Gas

In vielen älteren Häusern sind noch uralte Heizungen in Betreib, die einen enormen Anteil zur Verschmutzung der Umwelt durch CO2 beitragen und dem Verbraucher hohe Energiekosten verursachen. In alten Gebäuden liegt das größte Energieeinsparpotential. Deshalb geht es alten Heizkesseln in selbst genutzten Einfamilienhäusern an den Kragen. Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde von der Bundesregierung eine Auflage zur Erweiterung der Austauschverpflichtung für Heizkessel beschlossen, um die Energie-Klassifizierung der energetischen Anforderungen zu erfüllen. Vor dem Stichtag 1.10.1978 eingebaute Kessel, müssen also ersetzt werden. Ab dem Jahr 2008 wurde diese Vorschrift für alle Gebäude gültig. Die Vorschrift gilt schon seit 2008 ausnahmslos für alle Häuser. Der Immobilienbesitzer steht vor der Entscheidung, ob die notwendige Investition in eine neue Gas Heizung, Ölheizung oder eine Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien erfolgen soll. Eine moderne Gasheizung mit Brennwerttechnik ist sparsam im Gasverbrauch und stellt somit einen guten Beitrag zum Umweltschutz dar.

Austauschpflicht für Heizkessel

Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien umfasst die energetische Sanierung eines Gebäudes die Modernisierung mit dem Ziel, den Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser und Lüftung zu minimieren. Die Gas- und Ölpreise sind in den letzten Jahren so gestiegen, dass der Betrieb eines alten Kessels nicht mehr lohnt. Die für Heizkessel gültige Austauschpflicht besagt, dass ab 2015 Kessel, die Brennstoffe von flüssiger oder gasförmiger Art verwenden und über 30 Jahre alt sind, nicht weiter genutzt werden dürfen. Wer die alte Heizung gegen eine neue Gasheizung austauschen möchte, sollte auch über eine Hausdämmung nachdenken. Ein gemeinsam mit einem Energieberater speziell geplantes Gesamtkonzept zur Heizungserneuerung ist zwar nicht gerade günstig, aber meistens wirtschaftlich die beste Lösung. Mit dem Einbau einer Gasheizung mit Brennwerttechnik genügt der Hausbesitzer den Anforderungen des EWärmeG.

Nachweis bei der zuständigen Baurechtsbehörde

Wenn eine neue Heizung eingebaut werden soll, muss der beauftragte Betrieb den Eigentümer auf dessen Pflichten nach dem EWärmeG hinweisen. Nachdem dem Austausch der Heizung muss innerhalb von 3 Monaten ein Nachweis bei der zuständigen Baurechtsbehörde vorgelegt werden. Der Schornsteinfeger muss nach der jüngsten Verschärfung der Energieeinsparverordnung überprüfen, ob der alte Kessel auf dem Schrott gelandet ist. Findet der Schornsteinfeger einen alten Kessel vor, kann dem Hauseigentümer theoretisch ein hohes Bußgeld drohen.