Mieter und Vermieter – Pflichten und Rechte

Allgemein
Mietvertrag
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Das deutsche Grundgesetz im Artikel 13, sowie die EU- und Menschenrechte schützen alle für den Wohnzweck genutzten Räumlichkeiten vor Eingriffen, Beeinträchtigungen und Verletzung der Privatsphäre. Laut aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gilt dieser Schutz auch für Geschäftsräume. Unter Beachtung dieser Rechte gestalten sich allgemeine und spezielle Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter. Des Weiteren erfolgt die Unterscheidung in Mietrecht und Wohneigentumsrecht. Bei den gemieteten Objekten kann es sich um Wohnungen oder gewerblich genutzte Flächen und Räume handeln.

Der Mietvertrag

Bei der Überlassung eines Mietobjekts an einen Mieter werden Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter in einem Mietvertrag festgehalten. Der Mietvertrag ist üblicherweise in Schriftform festgehalten, es können aber auch mündliche Vereinbarungen getroffen werden, die wie eine Zusage bzw. wie ein Versprechen gewertet werden. Mündliche Zusagen der beiden Vertragsparteien sind daher bindend und können neben dem schriftlichen Vertrag erfolgen. Ein wirksamer Mietvertrag ist nicht an die Schriftform gebunden. Problematisch bei der mündlichen Vereinbarung bleibt die Beweisbarkeit. Wer Hilfe bei der Gestaltung des Mietvertrages braucht, kann sich einen Anwalt für Mietrecht wenden.

Inhalte eines Mietvertrages für die wohnliche Nutzung

Mit dem Mietvertrag bekommt der Mieter die rechtliche Grundlage zur Nutzung der Wohnung. Entstehen während der Mietzeit Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter greifen die Vereinbarungen und Regelungen, die im Vertrag verankert sind. Auch eine Hausordnung kann zum Bestandteil des Mietvertrages werden. Die Hausordnung muss dem Mieter bei Abschluss des Mietvertrages überreicht und sollte von beiden Vertragspartner unterschrieben werden.

In einem Mietvertrag werden bestimmte Grundpflichten festgehalten und geregelt. Im Folgenden sollen kurz einige davon beleuchtet werden.

Mietgegenstand, Mietsache

Selbstverständlich muss der Mietgegenstand bzw. die Mietsache im Vertrag festgelegt werden. Welche Wohnung und auch deren genaue Lage muss bestimmt werden. Handelt es sich um einzelne Räume, müssen diese bezeichnet werden. Der Mietgegenstand kann ein Raum, eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück sein. Einrichtungen und Räume, die mitgenutzt werden dürfen fallen in den Geltungsbereich des Mietvertrages, beispielsweise ein Garten oder ein Trockenraum. Hier sollte zusätzlich festgelegt werden, im welchem Umfang und wie diese vom Mieter genutzt werden dürfen.

Miethöhe, Gesamtmiete, Mietzahlung

Neben der Mietsache wird natürlich die Miethöhe im Vertrag festgelegt. Normalerweise wird eine monatliche Zahlung festgelegt, die der Mieter dem Vermieter im Voraus leisten muss. Dabei muss aufgegliedert werden, wie sich die Gesamtmiete zusammensetzt. Das heißt, die Nettokaltmiete muss festgehalten werden, sowie eventuelle Zuschläge und Pauschalen für Vorauszahlungen bzgl. Warmwasser- und Heizungskosten. Die Gesamtmiete wird in diesem Zusammenhang auch als Bruttomiete bezeichnet. Der Vermieter legt im Mietvertrag den Zahltermin und seine Bankkontoverbindung für die Mietzahlung fest.

Instandhaltungspflicht

Bei der Instandhaltungspflicht wird der Vermieter in die Pflicht genommen. Er muss Sorge tragen und das Haus oder die Wohnung im sicheren Zustand zu halten. Die Instandhaltungspflicht weitet sich über die Wohnräume hinaus zu allen Bereichen des Mietobjekts, die der Mieter nutzen kann. Die Rolle des Mieters ist hierbei, dem Vermieter oder der Hausverwaltung ohne Verzug Mängel oder Schäden zu melden. Man spricht hier auch von der Mitteilungspflicht des Mieters.

Neben den drei oben beschriebenen Grundinhalten eines Mietvertrages gibt es natürlich weitere. Dazu gehören zum Beispiel Regelungen über baulichen Veränderungen, Vereinbarungen bezüglich der Rückgabe bei Vertragsende oder sowie Vorschriften zur sachgerechten Nutzung der Mietwohnung – und einige weiter

Im Web können Musterverträge runtergeladen werden, die beim Aufsetzen eines Mietvertrages eine große Hilfe sein können.