Kleingärten

Garten

Großstadtbewohner nehmen sich immer häufiger ihre Auszeit in einer Kleingartenanlage. Diese ausgelagerten Gärten werden immer beliebter und in vielerlei Hinsicht genutzt. Ganz egal, ob im Kleingarten Gemüse angebaut oder Rasen kultiviert wird, der Kleingarten bietet eine Menge an Entfaltungsmöglichkeiten. In Kleingärten wird von Familienvätern immer öfter für Kinder ein Spielplatz errichtet. Ein Kleingarten kann für viele Erholungssuchende ein kleines Paradies sein, wo man der Natur begegnet und uns selbst verwirklichen können. Im Portal kleingaerten.net findet der Kleingärtner alle wichtigen Informationen rund um das Wirken im Kleingartenbereich. Im Jahreslauf zeigt uns der Kleingarten Garten immer wieder neue Seiten und stellt den Nutzer vor neue Herausforderungen.

Die Gartenlaube im Kleingarten

Für den Kleingartenfreund stellen sich oft Fragen, die ohne die Hilfe und Information durch das Gartenforum nicht so einfach zu lösen sind. Die Regeln in einer Kleingartenanlage sind durch Verordnungen und Gesetze geregelt, damit es beim Zusammenleben auf engstem Raum nicht zu Problemen führt. Keine Kleingartenanlage ohne Gartenlaube. Wer eine Gartenlaube errichten will, kann sich im Gartenforum genauestens informieren, was bezüglich Größe und Ausstattung des Gartenhäuschens erlaubt ist. Gartenlauben für Kleingärten sind rechtlich gesehen bauliche Nebenanlagen, die der kleingärtnerischen Nut¬zung dienen und nicht mehr als 24 m2 Fläche aufweisen. Vor allem in Kleingärten sind auf beinahe jeder Parzelle die sogenannten “Lauben” anzutreffen. Der Begriff Gartenlaube reicht in seiner Definition vom Geräteschuppen bis zum Gartenhaus als Zweitwohnsitz. Sanitäranlagen in Gartenlauben sind oft nicht vorhanden, denn die Gartenlaube soll dem Nutzer nur vorübergehenden Aufenthalt und eine gelegentliche behelfsmäßige Übernachtungen in Kleingärten ermöglichen. Die Gartenlaube darf sich nicht zur dauerhaften Bewohnung eignen. Gartenlauben sollen im ursprünglichen Sinne zum Aufbe¬wahren von Geräten und Gartenbauerzeugnissen dienen.

Bundeskleingartengesetz

Ein Hauch Romantik umweht die Kleingärten, die auch Schrebergärten genannt werden. Die Richtlinien für die Nutzung eines Kleingartens, auf die auch auf kleingaerten.net aufmerksam gemacht wird, sind eindeutig im Bundeskleingartengesetz festgehalten. Jeder Kleingärtner ist bestrebt die Regeln zur Nutzung des Kleingartens einzuhalten. Die Nutzer von Kleingärten sind in der Regel eingeschworene Gemeinschaften und sind bestrebt ein harmonisches Gartenleben ohne Stress zu genießen.